Projektabwicklung
100%
Wir übernehmen das Behördenverfahren im Explosionsschutz von Anfang bis Ende. Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft, wir kümmern uns um Dokumente, Behörden und Sachverständige.
Erfahrung seit
1987
Fast 40 Jahre Praxis in der industriellen Prozessluftung. Dieses Wissen flieĂźt direkt in jedes Explosionsschutzdokument und jede Einreichung ein.
Behördenfreigaben
>500
Hunderte erfolgreich abgeschlossene Genehmigungsverfahren in ganz Österreich. Wir kennen die Anforderungen der Behörden und Sachverständigen genau.
Behördenverfahren Explosionsschutz im Überblick
Hier erfahren Sie, wie Ihr Behördenverfahren im Explosionsschutz effizient und rechtssicher abläuft. Vom Explosionsschutzdokument nach VEXAT über die Zoneneinteilung bis zur Behördenfreigabe. Alle Schritte, Vorteile und Ihre nächsten Schritte.
Was, wenn Ihr Behördenverfahren scheitert?
Ein fehlerhaftes oder unvollständiges Explosionsschutzdokument fällt oft erst bei der Behördenprüfung auf. Dann stehen Betriebe plötzlich vor verzögerten Genehmigungen, Nachforderungen oder im schlimmsten Fall vor einer Betriebssperre. Das kostet Zeit, Geld und Nerven.

Genehmigung verzögert
Unvollständige Unterlagen oder falsche Zoneneinteilungen führen zu Rückfragen der Behörde. Ihr Projekt steht still.
Haftungsrisiko für Sie persönlich
Als Betriebsinhaber oder SFK haften Sie persönlich, wenn das Explosionsschutzdokument nicht VEXAT-konform ist.
Betriebssperre durch Arbeitsinspektorat
Fehlt das Explosionsschutzdokument, kann das Arbeitsinspektorat den Betrieb sofort stilllegen.
Wir nehmen Ihnen das Behördenverfahren ab
Bei Aigner arbeiten Techniker und Projektleiter Hand in Hand, wenn es um Behördenverfahren im Explosionsschutz geht. Wir erstellen Ihr Explosionsschutzdokument nach VEXAT, führen die Zoneneinteilung durch, wählen ATEX-konforme Betriebsmittel aus und kommunizieren direkt mit Sachverständigen und Behörden. So landen keine Rückfragen auf Ihrem Schreibtisch.

Mein Tipp aus über 20 Jahren Praxis: Holen Sie uns schon in der Planungsphase dazu. Wer das Explosionsschutzdokument erst nachträglich erstellen lässt, riskiert teure Umbauten, weil die Zoneneinteilung nicht zur verbauten Technik passt. Wenn wir von Anfang an mitdenken, stimmen Anlage, Dokument und Behördenfreigabe auf Anhieb.
Helmut Kraus
Geschäftsführer
Technik und Recht aus einer Hand
Wir verstehen beide Seiten: die technischen Anforderungen Ihrer Absauganlage und die gesetzlichen Vorgaben der VEXAT. Das spart Abstimmungsschleifen.
Direkte Behördenkommunikation
Wir sprechen die Sprache der Sachverständigen und Behörden. Rückfragen klären wir direkt, ohne dass Sie sich einlesen oder Termine koordinieren müssen.
Dokumentation ohne LĂĽcken
Vom Explosionsschutzdokument über den Ex-Zonenplan bis zum Prüfprotokoll: Jedes Dokument ist vollständig, nachvollziehbar und behördenfertig.
So profitieren Sie, wenn Aigner Ihr Behördenverfahren übernimmt
Mit Aigner als Partner im Explosionsschutz bekommen Sie nicht nur ein rechtssicheres Dokument. Sie bekommen einen reibungslosen Ablauf, der Ihren Betrieb schĂĽtzt und Ihnen Zeit fĂĽr das Wesentliche gibt.
Rechtssicherheit ab Tag eins
Ihr Explosionsschutzdokument erfüllt alle VEXAT-Anforderungen. Behörden und Sachverständige haben keine offenen Punkte.
Kein Projektverzug
Weil wir Technik und Behördenweg parallel abwickeln, sparen Sie Wochen gegenüber der herkömmlichen Vorgehensweise.
Persönliche Haftung minimiert
Ein lĂĽckenloses Explosionsschutzdokument schĂĽtzt Sie als Betriebsinhaber oder SFK vor Haftungsrisiken.
Ein Ansprechpartner fĂĽr alles
Technik, Dokumentation und Behörde laufen bei uns zusammen. Sie telefonieren nicht mit fünf verschiedenen Stellen.
Zwei Wege zum rechtssicheren Explosionsschutz
Ob Sie eine neue Anlage planen oder eine bestehende Anlage nachträglich absichern müssen: Aigner bietet für beide Situationen den passenden Weg. Mit unserer MANAGEDair-Solution übernehmen wir die komplette Abwicklung. Oder Sie nutzen unsere ALLair-Solutions und greifen gezielt auf die Einzelleistungen zu, die Sie gerade brauchen. In beiden Fällen erhalten Sie ein behördenfertiges Explosionsschutzdokument nach VEXAT.
[01]
Unser Premium-Weg
MANAGEDair-Solution
Wir übernehmen das komplette Behördenverfahren im Explosionsschutz. Von der Erstbegehung über die Zoneneinteilung bis zur Behördenfreigabe liegt alles in unserer Hand. Sie erhalten ein garantiertes Ergebnis, ohne sich selbst um Fristen, Formulare oder Sachverständige kümmern zu müssen.
Komplette Dokumentation
Explosionsschutzdokument, Ex-Zonenplan, Prüfprotokolle und Einreichunterlagen. Alles aus einer Hand, alles behördenfertig.
Behördenbegleitung inklusive
Wir kommunizieren direkt mit Arbeitsinspektorat und Sachverständigen. Rückfragen werden sofort beantwortet, ohne Umwege über Sie.
Fixpreis ohne Ăśberraschungen
Sie kennen die Kosten vorab. Keine versteckten Nachträge, keine stundenweise Abrechnung für Behördengänge.
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Flexibel und gezielt
ALLair-Solutions
Sie haben bereits einen Teil der Dokumentation oder arbeiten mit einem eigenen Sachverständigen? Dann buchen Sie gezielt die Einzelleistungen, die Ihnen fehlen. Ob Explosionsschutzdokument, Zoneneinteilung oder nur die technische Prüfung: Wir unterstützen genau dort, wo Sie uns brauchen.
Explosionsschutzdokument
Erstellung oder Überarbeitung Ihres Explosionsschutzdokuments nach § 5 VEXAT. Rechtssicher, praxisnah und prüfungsfest.
Zoneneinteilung und Ex-Zonenplan
Fachgerechte Einstufung Ihrer Bereiche in Ex-Zonen nach VEXAT. Inklusive grafischem Zonenplan zur Vorlage bei der Behörde.
ATEX-Konformitätsprüfung
Überprüfung Ihrer Betriebsmittel auf ATEX-Konformität. Wir dokumentieren die Eignung für die jeweilige Ex-Zone nachvollziehbar.
Warum Aigner Ihr Behördenverfahren im Explosionsschutz übernehmen sollte
Sie bekommen bei uns nicht nur ein Dokument. Sondern einen Partner, der Technik, Recht und Behördenweg versteht. Das macht den Unterschied zwischen einem reibungslosen Verfahren und monatelangem Hin und Her.
Hersteller mit Behördenerfahrung
Aigner ist kein reines Ingenieurbüro, das nur Dokumente erstellt. Wir planen, bauen und warten die Absauganlagen selbst. Wenn wir ein Explosionsschutzdokument erstellen, wissen wir genau, wie die Anlage funktioniert, welche Emissionen entstehen und welche Schutzsysteme verbaut sind. Sachverständige schätzen diese Detailtiefe, weil sie Rückfragen überflüssig macht.
VEXAT-konform von der Planung bis zum Betrieb
Wir denken den Explosionsschutz nicht erst beim Behördenverfahren mit. Schon in der Planungsphase berücksichtigen wir die Zoneneinteilung, die Auswahl ATEX-konformer Komponenten und die Anforderungen der Behörde. Das verhindert teure Nachbesserungen nach der Montage. Sie erhalten eine Anlage, die von Anfang an genehmigungsfähig ist.
Alles unter einem Dach
Planung, Einreichung, Montage, Inbetriebnahme und Behördenverfahren kommen aus einer Hand. Das reduziert Nahtstellen, verkürzt die Durchlaufzeit und gibt Ihnen einen einzigen Ansprechpartner. Kein Weiterleiten zwischen Planer, Prüfer und Monteur. Bei Aigner sind das alles dieselben Leute, die Ihr Projekt kennen.
In 4 Schritten zur Behördenfreigabe
So einfach läuft Ihr Behördenverfahren im Explosionsschutz mit Aigner ab.
Zielsetzung und Bestandsaufnahme
Wir kommen zu Ihnen, hören zu und erfassen die Ausgangslage. Welche Emissionen entstehen? Welche Bereiche sind potenziell explosionsgefährdet? Welche Anlagen sind bereits vorhanden? Gemeinsam definieren wir die Projektziele und klären offene Fragen mit Behörden oder Sachverständigen.
Planung und Dokumentation
Unsere Experten erstellen das Explosionsschutzdokument nach § 5 VEXAT, führen die Zoneneinteilung durch und wählen ATEX-konforme Betriebsmittel aus. Sie erhalten ein pauschales Angebot mit klaren Kosten. Keine Überraschungen.
Einreichung und Behördenfreigabe
Wir reichen die kompletten Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein und begleiten das Verfahren aktiv. Rückfragen vom Arbeitsinspektorat oder von Sachverständigen beantworten wir direkt. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Umsetzung und Betrieb
Nach der Freigabe setzen wir die Anlage um, nehmen sie in Betrieb und übergeben Ihnen die vollständige Dokumentation. Mit unserem Servicevertrag halten wir Ihr Explosionsschutzdokument dauerhaft aktuell, damit Sie auch bei der nächsten Überprüfung auf der sicheren Seite sind.
FAQ zu Behördenverfahren Explosionsschutz
Häufige Fragen zum Behördenverfahren im Explosionsschutz. Hier finden Sie klare Antworten.
Wann brauche ich ein Explosionsschutzdokument?
Als Arbeitgeber sind Sie laut VEXAT verpflichtet, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen, sobald in Ihrem Betrieb explosionsfähige Atmosphären auftreten können. Das betrifft nicht nur offensichtliche Bereiche wie Lackkabinen, sondern auch Lager für brennbare Flüssigkeiten oder Abfüllanlagen. Das Dokument muss vor Aufnahme der Arbeit vorliegen und bei jeder wesentlichen Änderung aktualisiert werden.
Wie lange dauert ein Behördenverfahren im Explosionsschutz?
Das hängt von der Komplexität Ihres Betriebs ab. Bei einer einzelnen Anlage mit klar definierten Bereichen dauert die Erstellung des Explosionsschutzdokuments inklusive Begehung etwa zwei bis vier Wochen. Bei größeren Betrieben mit mehreren Gebäuden und verschiedenen Medien planen wir vier bis acht Wochen ein. Das eigentliche Behördenverfahren liegt dann beim zuständigen Amt.
Was unterscheidet Aigner von einem externen PrĂĽfbĂĽro?
Aigner ist kein externes Prüfbüro, das nur ein Dokument erstellt. Wir planen und bauen die Absauganlagen selbst. Das heißt: Wir kennen jedes Detail der Technik, die im Explosionsschutzdokument beschrieben wird. Sachverständige haben dadurch weniger Rückfragen, und das Verfahren läuft schneller. Außerdem übernehmen wir die komplette Kommunikation mit der Behörde.
Muss das Explosionsschutzdokument regelmäßig aktualisiert werden?
Die VEXAT schreibt vor, dass das Explosionsschutzdokument bei jeder wesentlichen Änderung aktualisiert werden muss. Das gilt für neue Anlagen, Änderungen an Arbeitsstoffen oder Betriebsmitteln und bauliche Veränderungen. Mit einem Aigner Servicevertrag übernehmen wir die jährliche Überprüfung und Aktualisierung für Sie.
Was passiert, wenn mein Explosionsschutzdokument fehlt oder veraltet ist?
Fehlt das Explosionsschutzdokument oder ist es unvollständig, kann das Arbeitsinspektorat Maßnahmen anordnen bis hin zur Betriebsstilllegung. Zusätzlich haften Sie als Betriebsinhaber persönlich, wenn bei einem Vorfall kein gültiges Dokument vorliegt. Die Strafen reichen von Verwaltungsstrafen bis zu strafrechtlichen Konsequenzen bei Personenschäden.
Gilt die VEXAT auch fĂĽr kleinere Betriebe?
Grundsätzlich ja. Jeder Betrieb, in dem explosionsfähige Atmosphären auftreten können, braucht ein Explosionsschutzdokument. Das gilt unabhängig von der Betriebsgröße. Auch ein kleiner Tischlereibetrieb mit Holzstaubabsaugung oder eine Werkstatt mit Lösungsmitteln kann betroffen sein. Im Zweifel klären wir das bei einer kostenlosen Ersteinschätzung.
Kann Aigner auch fĂĽr Fremdanlagen ein Explosionsschutzdokument erstellen?
Auch wenn Sie Ihre Absauganlage von einem anderen Anbieter haben, erstellen wir Ihr Explosionsschutzdokument. Wir begutachten die vorhandene Technik, prüfen die ATEX-Konformität der verbauten Komponenten und erstellen die Dokumentation nach VEXAT. Falls Nachbesserungen nötig sind, zeigen wir Ihnen genau, was zu tun ist.
Lassen Sie uns ĂĽber Ihre neue Absauganlage sprechen
Ich komme zu Ihnen, schaue mir Ihre Produktion vor Ort an und sage Ihnen ehrlich, was Sie brauchen. Ohne Verpflichtung, ohne Risiko.
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Helmut
Kraus
Geschäftsführer





